Wertermittlungen können durchgeführt werden für
a) unbebaute Grundstücke
-
wie Bauplätze und
-
land- und forstwirtschaftliche Grundstücke,
b) bebaute Grundstücke
-
wie Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser,
-
Wohn- und Geschäftshäuser und
-
Gewerbeimmobilien
c) grundstücksgleiche Rechte
-
wie Wohnungs- und Teileigentum
-
und Erbbaurechte sowie für
d) Rechte und Belastungen an/von Grundstücken
-
wie Nießbrauchrechte, Wohnungsrechte, Altenteilsrechte, Reallasten,
-
Wege- und Leitungsrechte,
-
Baulasten sowie für
-
mit einem Erbbaurecht belastete Grundstücke
Zudem können Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstattet werden.