Bewertungsobjekte

 

Wertermittlungen können durchgeführt werden für

 

a) unbebaute Grundstücke

  • wie Bauplätze und
  • land- und forstwirtschaftliche Grundstücke,

 

b) bebaute Grundstücke

  • wie Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser,
  • Wohn- und Geschäftshäuser und
  • Gewerbeimmobilien

 

c) grundstücksgleiche Rechte 

  • wie Wohnungs- und Teileigentum
  • und Erbbaurechte sowie für

 

d) Rechte und Belastungen an/von Grundstücken

  • wie Nießbrauchrechte, Wohnungsrechte, Altenteilsrechte, Reallasten,
  • Wege- und Leitungsrechte,
  • Baulasten sowie für
  • mit einem Erbbaurecht belastete Grundstücke

 

Zudem können Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstattet werden.