a) Überschlägige Wertermittlungen
Sie möchten Ihre Immobilie ohne Hinzuziehung eines Immobilienmaklers veräußern, wissen aber nicht, welcher Preis veranschlagt werden kann? Oder Sie haben ein Objekt ins Auge gefasst und möchten in Erfahrung bringen, ob der aufgerufene Kaufpreis angemessen ist?
Hierbei kann ich Ihnen behilflich sein. Bereits mit geringem Aufwand bietet eine überschlägige Wertermittlung wichtige Anhaltspunkte zum An- oder Verkauf von Immobilien. Es unterbleiben antragsgemäß Einsichtnahmen in öffentliche Bücher und Verzeichnisse. Die Auskunft kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.
b) Kurzgutachten
Sie denken darüber nach, Ihre Immobilie an Ihre Nachfahren zu übertragen und benötigen einen Wert, um eine gerechte Aufteilung unter den Kindern vorzunehmen? Ober Sie befinden sich in einer Erbengemeinschaft und möchten den Nachlass untereinander gleichwertig verteilen? Auch hierbei kann ich Sie unterstützen. Hierbei erfolgen u.a. die Einsichtnahmen des Grundbuchs, des Baulastenverzeichnisses, der Denkmalliste, des Altlastenkatasters sowie Abfragen zum Planungsrecht und zur Erschließungssituation. Das Kurzgutachten umfasst ausschließlich die wesentlichen Informationen und Aussagen zum Verkehrswert.
c) Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB
Drohen Rechtsstreitigkeiten, z.B. im Rahmen einer Scheidung oder einer Erbauseinandersetzung, so ist die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens im Sinne des § 194 BauGB angebracht. Wie beim Kurzgutachten werden auch hier alle öffentlichen Bücher und Verzeichnisse eingesehen sowie die Abfragen zum Planungsrecht und zur Erschließungssituation durchgeführt. Das Verkehrswertgutachten enthält alle beschreibenden und wertrelevanten Aspekte zum Bewertungsobjekt und kann auch zur Vorlage beim Finanzamt Verwendung finden.
Wurden im Rahmen von Auseinandersetzungen bereits Anwälte oder Gerichte hinzugezogen, empfehle ich, die Wertermittlung durch den ortsansässigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte durchführen zu lassen. Sie ersparen sich unnötige Kosten und erhalten ein neutrales, objektives und vor allem rechtssicheres Gutachten über den Verkehrswert Ihrer Immobilie.
Mein Name steht für Qualität vom Fachmann. Die Durchführung von Wertermittlungen erfolgt neutral und objektiv. Für Parteigutachten, in denen eine Wertvorstellung des Auftraggebers wiedergegeben werden soll, stehe ich ausdrücklich nicht zur Verfügung.